5. Kassendirektverrechnung

Bei Hörgeräten handelt es sich wie bei Brillen um registrierte Medizinprodukte, für die es oft Kostenersatz von Krankenkassen gibt. Mit der fachärztlichen Verordnung und Bewilligung erfolgt die Direktverrechnung mit Ihrer zuständigen Sozialversicherung. Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern, Ihr Neuroth-Fachinstitut übernimmt die Abrechnung. Diverse Zahlungsmodalitäten werden bei Neuroth in einem persönlichen Gespräch vereinbart. Informieren Sie sich über die Zuzahlungen der Sozialversicherungsanstalten.