Hörgeräte & Kosten

Wie bei vielen modernen technischen Geräten gibt es auch bei Hörgeräten deutliche Preisunterschiede. Dabei ist zu beachten, dass aufwendigere Technik und einfachere Handhabung meist auch mit einem höheren Preisniveau einhergehen. Neuroth bietet aber selbstverständlich auch eine Vielzahl an Marken-Hörgeräten in bewährter Neuroth-Qualität und -Verarbeitung, aber ohne Zuzahlung auf den Kassentarif an. Moderne Hörsysteme werden von Neuroth-Hörakustikern für jeden Kunden individuell angepasst. Im Preis von Hörgeräten ist daher also nicht nur die technische Ausführung, sondern auch die mitunter sehr aufwendige Anpassleistung enthalten.

Tarife der Sozialversicherungsanstalten

Hörgeräte werden bei Bewilligung der Einreichung von den Sozialversicherungsanstalten voraussichtlich mit nachfolgenden Sätzen bezuschusst:

Einseitige Versorgung: €  792,00 inkl. Mwst.
Beidseitige Versorgung: € 1.425,60 inkl. Mwst.


Unter Voraussetzung bestimmter Kriterien kann die Sonderversorgung zur Anwendung gelangen, deren Tarife wie folgt festgelegt sind: 

Sonderversorgung Klasse I, einseitig € 900,00 inkl. Mwst.
Sonderversorgung Klasse I, beidseitig € 1.620,00 inkl. Mwst.
   
Sonderversorgung Klasse II, einseitig € 1.560,00 inkl. Mwst.
Sonderversorgung Klasse II, beidseitig € 2.808,00 inkl. Mwst.
   
Sonderversorgung Klasse III, einseitig bis zu € 2.100,00 inkl. Mwst.
Sonderversorgung Klasse III, beidseitig bis zu € 3.780,00 inkl. Mwst.